Rechtsprechung
   LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9127
LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01 (https://dejure.org/2002,9127)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01 (https://dejure.org/2002,9127)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 15 Sa 1786/01 (https://dejure.org/2002,9127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Vorruhestandsgeld unter Gesichtspunkt der Ungleichbehandlung von Frauen

  • Judicialis

    EGV Art. 141 Abs. 2; ; EGV Art. 119 zu Protokoll Nr. 2; ; EGV Art. 234; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 5; ; Richtlinie 79/7/EWG Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 79/7/EWG Art. 3 Abs. 3; ; ... Richtlinie 79/7/EWG Art. 7 Abs. 1 lit. a); ; Richtlinie 79/7/EWG Art. 7 Abs. 2; ; Richtlinie 86/378/EWG; ; Richtlinie 96/97/EG; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
    Daher schließt der Umstand, dass bestimmte Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden, nicht aus, dass sie den Charakter eines Entgelts im Sinne von Art. 141 Abs. 2 EGV haben (EuGH Urt. vom 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - [Douglas Harvey Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 18, Randnr. 12).

    Entsprechend diesen Grundsätzen fallen Entschädigungsleistungen, die einem Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Entlassung gewährt werden, unter Art. 141 Abs. 2 EGV (EuGH Urt. vom 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - [Douglas Harvey Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 18, Randnr. 13).

    Sie stellen eine Form von Entgelt dar, das der Arbeitnehmerin jedenfalls mittelbar auf Grund des Arbeitsverhältnisses gewährt wird, das ihr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt wird, das ihr die Anpassung an die durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstandene Lage erleichtert und das ihr für die Zeit bis zum Renteneintritt eine Einkommensquelle sichert (parallel EuGH Urt. vom 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - [Douglas Harvey Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 18, Randnr. 13).

    Dass daneben sozialpolitische Erwägungen der Beklagten eine Rolle gespielt haben mögen, tangiert den Entgeltcharakter nicht (EuGH Urt. vom 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - [Douglas Harvey Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 18, Randnr. 18).

    Weiter ist es auch ohne rechtlichen Belang, dass die Beklagte über V... und V... die Vorruhestandsgeldleistungen freiwillig zugesagt hat, ohne hierzu zunächst vertraglich verpflichtet zu sein (EuGH Urt. vom 09. Februar 1982 - Rs 12/81 - [Eileen Garland / British Rail Engineering Limited] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 7, Randnr. 10; EuGH Urt. vom 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - [Douglas Harvey Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 18, Randnr. 19).

    Er hat ausgeführt, dass nationale Bestimmungen keine Auswirkungen auf den diskriminierenden Charakter von Regelungen haben, die allein aus den entsprechenden Vereinbarungen resultieren (EuGH Urt. vom 14. Dezember 1993 - Rs. C-110/91 - [M / C GmbH] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 26, Randnr. 16 ff., speziell 18 bis 20; EuGH Urt. vom 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - [Douglas Harvey Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 18, Randnr. 35).

    Entsprechendes gilt hier, wo die Bezugsdauer des Vorruhestandsgeldes im Blick auf die staatlichen Rentenregelungen nach Geschlechtern unterschiedlich geregelt ist, ohne dass auf der Basis des Art. 141 Abs. 2 EGV und angesichts der hier gegebenen unmittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts auf anderweitige Sachgründe oder eine Abwägung von Vor- und Nachteilen abgestellt werden könnte (vgl. auch EuGH Urt. vom 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - [Douglas Harvey Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 18, Randnr. 34).

  • EuGH, 14.12.1993 - C-110/91

    Moroni / Collo

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
    Die Richtlinie 86/378/EWG stellt zwar die Ausfüllung der bereits oben angesprochenen Bestimmung des Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 79/7/EWG dar (dazu die Ausführungen in den vorangestellten Erwägungen der Richtlinie 86/378/EWG), ändert aber nichts daran, dass Art. 141 Abs. 2 EGV direkt anwendbar ist, was am Ende der vorangestellten Erwägungen der Richtlinie 96/97/EG so auch ausdrücklich angesprochen ist (ebenso EuGH Urt. vom 14. Dezember 1993 - Rs. C-110/91 - [M / C GmbH] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 26, Randnr. 24, wobei es auf die zeitlichen Einschränkungen gem. Randnrn. 26 ff. hier nicht ankommt).

    141 Abs. 2 EGV lässt in seinem Anwendungsbereich keine je nach Geschlecht unterschiedliche Festsetzungen des Rentenalters zu (EuGH Urt. vom 14. Dezember 1993 - Rs. C-110/91 - [M / C GmbH] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 26, Randnr. 25).

    Er hat ausgeführt, dass nationale Bestimmungen keine Auswirkungen auf den diskriminierenden Charakter von Regelungen haben, die allein aus den entsprechenden Vereinbarungen resultieren (EuGH Urt. vom 14. Dezember 1993 - Rs. C-110/91 - [M / C GmbH] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 26, Randnr. 16 ff., speziell 18 bis 20; EuGH Urt. vom 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - [Douglas Harvey Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 18, Randnr. 35).

  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88

    Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
    Dieselbe sich aus dieser Überlegung ergebende Unwägbarkeit würde dann jedoch auch eine Zahlungsklage belasten, so dass eine Zahlungsklage sich hier schon deswegen nicht als der einfachere Weg zu einer abschließenden und umfassenden Klärung der Streitpunkte darstellt: Die Feststellungsklage ist vielmehr in der gegebenen Konstellation die sinnvolle, sachgerechte und prozessökonomische Vorgehensweise, die alle derzeit im Raum stehenden und klärbaren Fragen abdeckt (parallel BAG Urt. vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - NZA 1990, 778, zu A. der Gründe).

    Das bedeutet, dass die ungleich behandelte Arbeitnehmerin einen Anspruch darauf hat, Vorruhestandsgeld ebenso wie die Arbeitnehmer ebenfalls bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zu beziehen (vgl. EuGH Urt. vom 27. Juni 1990 - Rs. C-33/89 [Maria K / Freie und Hansestadt Hamburg] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 19 = NZA 1990, 771, Randnr. 20; BAG Urt. vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - NZA 1990, 778, zu B.III.1. der Gründe).

  • EuGH, 09.02.1982 - 12/81

    Garland / British Rail

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
    Der Begriff des Entgelts im Sinne dieser Vorschrift umfasst alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, dass sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar auf Grund des Dienstverhältnisses gewährt (EuGH Urt. vom 09. Februar 1982 - Rs 12/81 - [Eileen Garland / British Rail Engineering Limited] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 7).

    Weiter ist es auch ohne rechtlichen Belang, dass die Beklagte über V... und V... die Vorruhestandsgeldleistungen freiwillig zugesagt hat, ohne hierzu zunächst vertraglich verpflichtet zu sein (EuGH Urt. vom 09. Februar 1982 - Rs 12/81 - [Eileen Garland / British Rail Engineering Limited] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 7, Randnr. 10; EuGH Urt. vom 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - [Douglas Harvey Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 18, Randnr. 19).

  • EuGH, 13.07.2000 - C-166/99

    Defreyn

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
    Das in der V... und der V... geregelte Vorruhestandsgeld stellt sich als Entgelt im Sinne des Art. 141 Abs. 2 EGV dar, womit zugleich ein Zurückgreifen auf Art. 5 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen vom 09. Februar 1976 (ABl. EG Nr. L 39 vom 14. Februar 1976, S. 40) ausscheidet (EuGH Urt. vom 13. Juli 2000 - Rs. C-166/99 - [Marthe Defreyn / Sabena SA] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 62, Randnr. 35 mit weit. Nachw.).

    Es kann offen bleiben, ob es sich vorliegend um ein betriebliches System der sozialen Sicherheit im Sinne des Protokolls handelt (zu dieser Frage EuGH Urt. vom 13. Juli 2000 - Rs. C-166/99 - [Marthe Defreyn / Sabena SA] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 62).

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
    Das bedeutet, dass die ungleich behandelte Arbeitnehmerin einen Anspruch darauf hat, Vorruhestandsgeld ebenso wie die Arbeitnehmer ebenfalls bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zu beziehen (vgl. EuGH Urt. vom 27. Juni 1990 - Rs. C-33/89 [Maria K / Freie und Hansestadt Hamburg] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 19 = NZA 1990, 771, Randnr. 20; BAG Urt. vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - NZA 1990, 778, zu B.III.1. der Gründe).
  • EuGH, 09.11.1993 - C-132/92

    Birds Eye Walls / Roberts

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
    Das Urteil des EuGH vom 09. November 1993 - Rs. C-132/92 - [Birds Eye Walls Limited / F.M. Roberts] (EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 25), das bereits einen völlig anders gelagerten Sachverhalt zum Gegenstand hat (Probleme der Höhe einer Überbrückungsrente), ergibt nichts Gegenteiliges.
  • EuGH, 23.05.2000 - C-196/98

    Hepple u.a.

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
    Damit ist für die hier zu beantwortenden Fragen das Urteil des EuGH vom 23. Mai 2000 - Rs. C-196/98 - [Regina Virginia Hepple / Adjudication Officer; Adjudication Officer / Anna Stec u.a.] (EAS RL 79/7/EWG Art. 7 Nr. 9) nicht einschlägig, wobei ergänzend anzumerken ist, dass der EuGH ausweislich der Begründung in Randnrn.
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
    Die zwischen den Parteien einzig umstrittene Frage, ob der auch im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern unmittelbar anwendbare Art. 141 Abs. 2 EGV (etwa EuGH Urt. vom 08. April 1976 - Rs. 43/75 - [Gabrielle Defrenne / Société anonyme belge de navigation aérienne Sabena] EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 2; Schlachter, EAS B 4100 Rz. 4 f. mit weit. Nachw.) dazu führt, dass der Klägerin ebenso wie den männlichen Kollegen das Vorruhestandsgeld bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zu zahlen ist, ist zu Gunsten der Klägerin zu beantworten.
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
    Die Möglichkeit einer Klage auf künftige Leistung steht dem Feststellungsinteresse nicht entgegen (BGH Urt. vom 07. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507), zumal auch diese hier mit den Unsicherheiten der abschließenden Berechnung (vgl. dazu Nr. 2.5 der V...) belastet wäre.
  • EuGH, 06.10.1993 - C-109/91

    Ten Oever / Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het Glazenwassers- en

  • LAG Hessen, 14.02.2008 - 14 Sa 682/06

    Mittelbare Diskriminierung von Frauen durch § 30 des Manteltarifvertrags der

    Dass allein finanzielle Erwägungen dies nicht rechtfertigen können, hat bereits der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.03.2003 (a. a. O.) erkannt (vgl. ebenso Hess. LAG, Urteil vom 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01 - juris).
  • LAG Hessen, 06.12.2005 - 4 Sa 617/05

    Sozialplanleistung - Vorruhestandsgeld - Geschlechtsdiskriminierung

    Maßgeblich dafür ist der Zweck der Leistung (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - BAGE 102/260, zu I 4 c aa; namentlich für Vorruhestandsleistungen generell gegen die Zulässigkeit der Anknüpfung an unterschiedliche Rentenaltersgrenzen dagegen Hess. LAG 22. Januar 2002 - 15 Sa 1786/01 - n.v.).
  • LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2147/08

    Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung

    Der Arbeitnehmer muss daher rechtliche Unklarheiten vor dem Leistungsbeginn klären können, um über seine wirtschaftliche Absicherung Klarheit zu besitzen und auf dieser Grundlage weitere finanzielle Dispositionen treffen zu können (Hess. LAG, Urteil vom 06. Dezember 2005 - 4 Sa 615/05 - juris; Hess. LAG, Urteil vom 22. Januar 2002 - 15 Sa 1786/01 - juris) .
  • LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08

    Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung

    Der Arbeitnehmer muss daher rechtliche Unklarheiten vor dem Leistungsbeginn klären können, um über seine wirtschaftliche Absicherung Klarheit zu besitzen und auf dieser Grundlage weitere finanzielle Dispositionen treffen zu können (Hess. LAG, Urteil vom 06. Dezember 2005 - 4 Sa 615/05 - juris; Hess. LAG, Urteil vom 22. Januar 2002 - 15 Sa 1786/01 - juris) .
  • LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2148/08

    Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung

    Der Arbeitnehmer muss daher rechtliche Unklarheiten vor dem Leistungsbeginn klären können, um über seine wirtschaftliche Absicherung Klarheit zu besitzen und auf dieser Grundlage weitere finanzielle Dispositionen treffen zu können (Hess. LAG, Urteil vom 06. Dezember 2005 - 4 Sa 615/05 - juris; Hess. LAG, Urteil vom 22. Januar 2002 - 15 Sa 1786/01 - juris) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht